Die religiöse Organisation der Gemeinde verfügt über keinerlei überregionalen oder vertikalen Aufbau und ist bewusst einfach gehalten.
Die religiöse Autorität bildet in der Amischen Gesellschaft der Gemeindedistrikt mit seinen Institutionen, der eine geistig autonome Einheit darstellt und in keine weitere Kirchenorganisation eingebettet ist.
Alle Angelegenheiten, die das religiöse oder soziale Leben der Gemeinschaft betreffen, werden in dieser Einheit beschlossen. Entscheidungen werden von den jeweiligen Distrikten in alleiniger Verantwortung getroffen und von jenen Distrikten akzeptiert, die in einer engen Verbundenheit oder Gemeinschaft zueinander stehen.
Voraussetzung für eine solche Verbundenheit ist eine deckungsgleiche Gemeindeordnung. Zweimal im Jahr treffen sich Abgeordnete dieser verbundenen Distrikte und beratschlagen über Gemeindeprobleme, die alle Distrikte gleichermaßen betreffen.
Jedem Gemeindedistrikt stehen vier Gemeindediener vor. Im Idealfall gehören zu ihnen der „völlige Diener“, der Bischof, zwei „Diener zum Buche“, die Minister, sowie der Armendiener, der Deacon. Von diesem Schema wird heute allerdings häufig abgewichen, oft steht ein Bischof mehreren Distrikten gleichermaßen vor.